Gefährdungsbeurteilung

Benötigen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Aufzugsanlage?

Nach Betriebssicherheitsverordnung ist seit 2015 für jede Aufzugsanlage eine Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Ihre Aufzugsanlage nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Ermittlung von eventuellen Sicherheitsdefiziten (Soll-/Ist-Zustand)
  • Ermittlung von Gefährdungen, die sich aus der Nutzung der Aufzugsanlage ergeben
  • Empfehlung über durchzuführende Maßnahmen mit Fristen
  • Kostenermittlung der Maßnahmen
  • Erstellung der kompletten Dokumentation

 

Ihr Nutzen:

  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten
  • unabhängige Beurteilungen und neutrale Begutachtung
  • Gefahrenpotenziale rechtzeitig entdecken
  • Ermittlung notwendiger Maßnahmen für einen sicheren Betrieb Ihrer Aufzugsanlage
  • Planungsgrundlage für Modernisierungen
IBK Aufzugsberatung Frank Krause Dipl.Ing. (FH) Schleiferbergsiedlung 2 85276 Pfaffenhofen
Telefon: +49 8441 788 57 21 Mobil +49 176 47 14 2000
Telefax: +49 8441 871 97 09 Mail: info@ibk-aufzugsberatung.de

Please publish modules in offcanvas position.


Fachkompetenz in Aufzugsanlagen

Free Joomla! templates by Engine Templates