Gefährdungsbeurteilung
Benötigen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Aufzugsanlage?
Nach Betriebssicherheitsverordnung ist seit 2015 für jede Aufzugsanlage eine Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben.
Unsere Leistungen für Sie:
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Ihre Aufzugsanlage nach Betriebssicherheitsverordnung
- Ermittlung von eventuellen Sicherheitsdefiziten (Soll-/Ist-Zustand)
- Ermittlung von Gefährdungen, die sich aus der Nutzung der Aufzugsanlage ergeben
- Empfehlung über durchzuführende Maßnahmen mit Fristen
- Kostenermittlung der Maßnahmen
- Erstellung der kompletten Dokumentation
Ihr Nutzen:
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten
- unabhängige Beurteilungen und neutrale Begutachtung
- Gefahrenpotenziale rechtzeitig entdecken
- Ermittlung notwendiger Maßnahmen für einen sicheren Betrieb Ihrer Aufzugsanlage
- Planungsgrundlage für Modernisierungen