Aufzugswärter
Hat Ihre Aufzugsanlage einen Aufzugswärter?
Als Betreiber sind Sie gemäß Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet, eine oder mehrere eingewiesene Personen zur Beaufsichtigung
und Kontrolle Ihrer Aufzugsanlage zu beauftragen.
Unsere Leistungen für Sie:
- theoretische und praktische Unterweisung der von Ihnen beauftragten Personen an der Aufzugsanlage
- Erstellung des Einweisungsnachweises der von Ihnen beauftragen Personen
- Bereitstellung einer Prüfliste zur Durchführung der regelmäßigen Kontrolle
Auf Wunsch übernehmen wir auch gerne die Funktion des Aufzugswärters.
Ihr Nutzen:
- Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht nach Betriebssicherheitsverordnung
- frühzeitige Erkennung von eventuell sicherheitsgefährdenden Zuständen